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Patientenrechte

Rechtsgrundlagen sind die Patientencharta (Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten BGBl. I Nr. 195/1999) und § 23 der Kärntner Krankenanstaltenordnung

 

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Ihre Patientenrechte gelten für Behandlungen in/bei

  • einer Krankenanstalt,
  • einem niedergelassenen Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt)
  • einem Zahnarzt
  • einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens (z.B. Rettungsdienst, Apotheke, Physiotherapeut, freiberuflich tätige Angehörige der Gesundheitsberufe usw.)

     

1. Ihr Recht auf Nichtdiskriminierung

Sie dürfen wegen einer Krankheit nicht diskriminiert werden und die Behandlung muss unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Vermögen, Religionsbekenntnis, Art und Ursache Ihrer Erkrankung erfolgen.

 

2. Ihr Recht auf Selbstbestimmung und Information

Sie dürfen nur mit Ihrer Zustimmung ärztlich behandelt werden. Damit Sie diese selbstbestimmt erteilen können, muss Ihr Arzt Sie in einer für Sie verständlichen Weise aufklären über:

  • Ihren gesundheitlichen Zustand
  • Ihre erforderliche Mitwirkung bei der Behandlung und
  • Ihre therapieunterstützende Lebensführung
  • alle Diagnose- und Behandlungsarten (Alternativen)
  • Risiken und Folgen
  • die für Sie voraussichtlich entstehenden Kosten.

 

3. Ihr Recht auf Vorausbestimmung Ihres Willens

Für den Fall, dass Sie nicht mehr fähig sind, ärztlichen Behandlungen zuzustimmen oder diese abzulehnen, können Sie vorsorgen durch

 

4. Besondere Rechte gelten für Kinder:

  • die Aufklärung hat dem Entwicklungsstand des Kindes zu entsprechen
  • die Begleitung bis zum 14. Lebensjahr durch eine Bezugsperson
  • die altersgerechte Ausstattung der Krankenzimmer und die Trennung von Kindern und erwachsenen Patienten
  • ein für die alters- und entwicklungsbedingten Bedürfnisse besonders geschultes Personal
  • Schulunterricht

 

5. Ihr Recht auf Behandlung und Pflege umfasst:

  • die zweckmäßigen und angemessenen Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Gesundheitsförderung, der Vorsorge und Arbeitsmedizin sowie der Rehabilitation und des Kurwesens
  • die Diagnostik, Behandlung und Pflege nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft bzw. nach den anerkannten Methoden
  • die medizinisch gebotene notärztliche Versorgung sowie Rettung und Transport
  • die notwendige Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten

 

6. Ihr Recht auf Geheimnisschutz und Ihr Recht auf Einsicht in Ihre Krankengeschichte betrifft insbesondere:

  • alle über Sie geführten Dokumentationen der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, einschl. allfälliger Beilagen - wie Röntgenbilder; des Weiteren Ihre Aufklärung und Ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Behandlung und
  • die Anfertigung von Abschriften/Kopien (gegen Kostenersatz).

 

7. Ihr Recht auf Würde und Integrität

  • Schutz Ihrer Intim- und Privatsphäre durch angemessene bauliche oder organisatorische Maßnahmen oder durch Schaffung einer vertrauten Umgebung, insbesondere für Langzeitpatienten
  • Rücksichtnahme auf den natürlichen Lebensrhythmus
  • das Besuchsrecht oder der Ausschluss vom Besuch
  • das Recht auf eine Vertrauensperson und deren Verständigung bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes
  • die seelsorgerische Betreuung und psychologische Unterstützung
  • ein Sterben in Würde

 

8. Ihr Recht auf ein transparentes Wartelistenregime

  • Für bestimmte Operationen sowie für Fälle invasiver Diagnostik
  • für die Sonderfächer Augenheilkunde, Orthopädie und Neurochirurgie
  • wenn die Wartezeit 4 Wochen überschreitet
  • in anonymisierter Form

 

 

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